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Änderungen im Sozialversicherungsrecht |
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Zum 1.5.2010 ändern sich die Regelungen des Europäischen Sozialversicherungsrechts, da die EU-Verordnung 1408/71 außer Kraft tritt und durch die VO 883/04 und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen ersetzt wird. Sie finden hier eine Präsentation und einen Aufsatz zu den wichtigsten Änderungen. - 01.05.2010 - mehr... |  |
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Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften jetzt 6 Monate |
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Die Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften wurde vom Bundesrat in der Sitzung am 19.12.2008 auf 6 Monate verlängert. Ein weitergehender Antrag von Niedersachsen und Thüringen, die Dauer gleich auf 9 Monate anzuheben, fand in der Länderkammer keine Mehrheit. - 22.12.2008 - mehr... |  |
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Neue Tariflöhne für SAK für die Jahre 2009 bis 2011 |
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Inzwischen wurden bundesweit neue Tarifverträge für Saisonkräfte in der Landwirtschaft abgeschlossen. Für die Jahre 2009 bis 2011 steigen die Tariflöhne der Saisonarbeitskräfte um bis zu 18 Prozent, die Tarife bleiben aber wie bisher regional sehr unterschiedlich. Nur noch in wenigen Bundesländern gibt es zwei unterschiedliche Lohngruppen, ansonsten gibt es einheitliche Mindesttarife.
Die wichtigsten Tarife haben wir unter tarifesak.pdf auf unserer Homepage zusammengestellt. - 10.11.2008 - mehr... |  |
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Saisonarbeitskäfte sollen bis zu 6 Monate bleiben dürfen |
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Saisonarbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten sollen in der deutschen Landwirtschaft statt maximal 4 Monate zukünftig bis zu 6 Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. - 28.10.2008 - mehr... |  |
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Neue Dienstleistung Sozialversicherungsanmeldung und -abrechnung im Ausland |
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Wir können für Sie in Polen (NIP) und Rumänien (CNPAS) die notwendigen Formalitäten zur Anmeldung bei der Steuerbehörde und die Anmeldung und Abrechnung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erledigen. In unserem Team gibt es auch eine polnische Juristin, die auch bei schwierigen Fragen weiterhelfen kann. Bei Interesse wenden Sie sich an info@saisonarbeitskraefte.de oder 0711/469058-30. - 27.02.2008 - mehr... |  |
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