Saisonarbeitskräfte

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Dienstleistungen der Saisonarbeitskraefte.de Ltd.

Wir unterstützen Landwirte, die mit der Problematik der neuen Regelungen zu Saisonarbeitskräften kämpfen:

mit der Regelung, dass nach der EU-Verordnung 1408/71 Selbständige und Beschäftigte im bezahlten Urlaub im Heimatland sozialversicherungspflichtig sind.
mit der Anrechnung von Beschäftigungszeiten innerhalb der ganzen EU auf die 2 Monate bzw. 50 Tage für die kurzzeitige Beschäftigung in Deutschland nach § 8 SGB IV.
mit der Begrenzung des Kontingents für Saisonarbeitskräfte durch die Eckpunkteregelung der Bundesregierung vom 20.12.2005

Wir bieten Ihnen Vorschläge zur Nutzung der EU-Freizügigkeitsregelungen. Dabei können Sozialversicherungsbeiträge deutlich vermindert oder gänzlich vermieden werden.

Weiterhin informieren wir Sie über verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe von Leistungen an ausländische Arbeitskräfte trotz Erschöpfung des eigenen Kontingents.

Bei Interesse können Sie sich bei uns melden unter

Tel. 0711/469058-30

Fax 0711/469058-31

E-Mail info@saisonarbeitskraefte.de

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