Saisonarbeitskräfte

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Aktuelle News zum Thema Saisonarbeitskräfte

Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Zum 1.5.2010 ändern sich die Regelungen des Europäischen Sozialversicherungsrechts, da die EU-Verordnung 1408/71 außer Kraft tritt und durch die VO 883/04 und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen ersetzt wird. Sie finden hier eine Präsentation und einen Aufsatz zu den wichtigsten Änderungen.

- 01.05.2010

Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften jetzt 6 Monate
Die Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften wurde vom Bundesrat in der Sitzung am 19.12.2008 auf 6 Monate verlängert. Ein weitergehender Antrag von Niedersachsen und Thüringen, die Dauer gleich auf 9 Monate anzuheben, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

- 22.12.2008

Neue Tariflöhne für SAK für die Jahre 2009 bis 2011
Inzwischen wurden bundesweit neue Tarifverträge für Saisonkräfte in der Landwirtschaft abgeschlossen. Für die Jahre 2009 bis 2011 steigen die Tariflöhne der Saisonarbeitskräfte um bis zu 18 Prozent, die Tarife bleiben aber wie bisher regional sehr unterschiedlich. Nur noch in wenigen Bundesländern gibt es zwei unterschiedliche Lohngruppen, ansonsten gibt es einheitliche Mindesttarife. Die wichtigsten Tarife haben wir unter tarifesak.pdf auf unserer Homepage zusammengestellt.

- 10.11.2008

Saisonarbeitskäfte sollen bis zu 6 Monate bleiben dürfen
Saisonarbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten sollen in der deutschen Landwirtschaft statt maximal 4 Monate zukünftig bis zu 6 Monaten in Deutschland arbeiten dürfen.

Laut übereinstimmenden Presseberichten hat das Bundesarbeitsministerium entsprechende Pläne für das kommende Jahr bestätigt. Die entsprechende Änderung der Beschäftigungsverordnung muss aber noch vom Bundesrat abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten kann. - 28.10.2008

Neue Dienstleistung Sozialversicherungsanmeldung und -abrechnung im Ausland
Wir können für Sie in Polen (NIP) und Rumänien (CNPAS) die notwendigen Formalitäten zur Anmeldung bei der Steuerbehörde und die Anmeldung und Abrechnung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erledigen. In unserem Team gibt es auch eine polnische Juristin, die auch bei schwierigen Fragen weiterhelfen kann. Bei Interesse wenden Sie sich an info@saisonarbeitskraefte.de oder 0711/469058-30.

- 27.02.2008

Alarmierende Urteile zu Sozialversicherungspflicht und Berufsmäßigkeit
Die Landessozialgerichte Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vertreten in neuen Urteilen zum Sozialversicherungsrecht Auffassungen, die die meisten Landwirte im Sonderkulturanbau in die Gefahr hoher Sozialversicherungsnachzahlungen bringen. Daher ist es dringend notwendig, sich über die neuen Urteile und die Prüfungspraxis zu informieren, um Überraschungen bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung zu vermeiden. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie sich bei einem Vortrag oder Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Emmert auf dem Stand G 162 auf der Erdber- und Spargelbörse in Karlsruhe diese Woche oder auf der Interaspa in Bremen am 18. und 19. Januar 2008 zu den neuen Urteilen und der Prüfungspraxis im Sozialversicherungsrecht unverbindlich informieren können.

Für die Zeit vor dem EU-Beitritt gilt nach dem LSG Rheinland-Pfalz, dass nicht nur für Zeiten unbezahlten Urlaubes, sondern auch für Zeiten bezahlten Urlaubes -trotz der Absprachen der Spitzenverbände der Sozialversicherungen aus dem Jahr 1998- Berufsmäßigkeit angenommen wird und damit volle Sozialversicherungspflicht eintritt. Viele Erntehelfer, die dem Status nach Hausfrau bzw. Hausmann sind und auch darüber Bescheinigungen der Gemeinde vorlegen können, sind aus rentenrechtlichen Gründen dennoch bei der Arbeitsverwaltung im Heimatland gemeldet, obwohl sie nicht arbeitssuchend sind. Hier lauert eine Zeitbombe für deutsche Landwirte, da viele Prüfer mittlerweile die Datenbanken der Arbeitsverwaltungen im Heimatland überprüfen und bei manchen Landwirten ein Großteil der Hausfrauen damit in vollem Umfang sozialverischerungspflichtig wird. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ein entgegenstehendes Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe wieder aufgehoben. Aus dieser Entscheidung ergibt sich zudem, dass bei allen Erntehelfern, die nicht nur einmal, sondern wiederholt in Deutschland arbeiten, ab Beginn der wiederholten Tätigkeit in Deutschland volle Sozialversicherungspflicht angenommen wird. Bei Schülern und Studenten muss sichergestellt sein, dass vor und nach der Saisonbeschäftigung die entsprechende Schüler- bzw. Studenteneigenschaft besteht, weshalb ein Nachweis der Hochschule nur für den Beschäftigungszeitraum auch nicht ausreichend ist. Als einzig "sichere" sozialversicherungsfreie Beschäftigung bleibt also die von Rentnern, die noch nie in Deutschland gearbeitet haben. Dass damit die Ernte in Deutschland nicht bewältigt werden kann, sollte eigentlich einleuchten. Weiter ist die Prüfungspraxis der Rentenversicherungsträger in manchen Bundesländern verschärft worden. So werden immer mehr Nachweise für den beruflichen Status laut Fragebogen verlangt bzw. unvollständige Angaben selbst bei geringfügigen Lücken nicht mehr anerkannt. - 19.11.2007

Officenter GmbH übernimmt Verwaltungsarbeiten
Die Officenter GmbH übernimmt für selbständige Saisonunternehmer ebenso Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten wie für landwirtschaftliche Betriebe mit abhängig beschäftigten Saisonarbeitskräften. Die Geschäftsführerin der Officenter GmbH ist Diplom-Betriebswirtin sowie deutsche und polnische Staatsangehörige und spricht beide Sprachen fließend. Das Angebot findet sich auf der Homepage http://www.wir-sind-ihr-buero.de

- 02.02.2007

Zollprüfung ohne Beanstandungen
Die Gesellschaft von selbständigen Saisonunternehmern, die bereits von der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft wurde, hat jetzt auch eine Prüfungsanordnung durch das zuständige Hauptzollamt, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, erhalten. Die Prüfung verlief ohne Beanstandungen und führte zu dem Ergebnis, dass alle Gesellschafter als selbständig einzustufen sind.

- 02.02.2007


Interaspa 2007

Wir werden auf der Interaspa auf dem Stand 5 G 13 Vorträge halten und für Mitglieder der Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen e.V. kostenfreie Beratung zu Saisonarbeitskräften anbieten. Dabei informieren wir vor allem über die Möglichkeiten der europäischen Dienstlistungs- und Niederlassungsfreiheit.

Die Interaspa findet von 26. bis 27. Januar in der Halle 5 der Messe Bremen statt. - 14.01.2007

Polnische Website online
Unter http://www.pracownikow-sezonowych.pl finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen auch in polnischer Sprache.

- 29.11.2006

Handbuch für Gesellschaften online
Das Handbuch für die Online-Abrechnungssoftware ist nun auch in der Fassung für die Gesellschaften online. Damit können die selbständigen Saisonunternehmer sowohl mit ihren Auftraggebern abrechnen als auch Ausschüttungen an Gesellschafter verwalten. Zudem enthält die Software die Erstellung von Online-Formularen und Buchhaltungsfunktionen wie die Zusammenstellung von Daten für die Einnahme-Überschuss-Rechnung, für die Umsatzsteuervoranmeldung, eine offene-Posten-Liste und weitere Funktionen.

- 29.11.2006


Die Saisonarbeitskraefte.de Ltd. wird mit einem eigenen Messestand (Hallenplan G 156) auf der Erdbeer- und Spargelbörse (Ausstellerkatalog) am 24. und 25. November in Karlsruhe vertreten sein. Auf dem Messestand werden um 10 Uhr, 12 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr jeweils vier Vorträge zu der Problematik der Saisonarbeitskraefte und Auswegen aus dem Dilemma stattfinden. Zunächst wird Herr Rechtsanwalt Emmert die Gestaltung von selbständigen Saisonunternehmern in der Rechtsform der GbR kurz vorstellen. Um viertel nach werden von einem Vertreter der Landwirtschaftlichen Buchstelle Hessen die steuerlichen Aspekte beleuchtet, bevor um halb jeweils ein Vertreter eines landwirtschaftlichen Betriebes und um dreiviertel ein Vertreter einer GbR über die Erfahrungen mit diesem Modell berichten. Um 14 Uhr werden die letzten beiden Vorträge zu einer Podiumsdiskussion aller genannten Vertreter zusammengefasst. Den ganzen Tag finden Beratungsgespräche am Stand statt, die für Mitglieder des die Messe veranstaltenden VSSE kostenfrei sind.

- 15.11.2006

Sozialversicherung Rumänien
Nach bisherigem Stand wird die EU-Verordnung 1408/71 auch für die rumänischen Saisonarbeitskräfte ab 1.1.2007 anzuwenden sein, wenn nicht noch ein besseres Verhandlungsergebnis (oder zumindest eine Übergangslösung) zwischen Deutschland und Rumänien erzielt werden kann. In Rumänien müssen bis zu 61 % Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

- 11.11.2006

Handbuch für Abrechnungssoftware zum Download
Das Handbuch für unsere Abrechnungssoftware für selbständige Saisonarbeitskräfte in der Version für die landwirtschaftlichen Betriebe liegt unter betriebehandbuch.pdf bereit. In Kürze folgen die Handbücher für Gesellschaften und einzelne Gesellschafter sowie die Software für abhängig beschäftigte Saisonarbeitskräfte.

Das Handbuch erläutert die den landwirtschaftlichen Betrieben zugänglichen Funktionen der Software. - 11.11.2006

Selbständige Saisonunternehmer anerkannt
Die Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung hat uns auf unsere Anfrage bestätigt, dass - nach den Verträgen und den konkreten Verhältnissen im Einzelfall zu urteilen - eine selbständige Tätigkeit der Saisonkräfte in dem von uns vorgelegten Fall der Spargelernte vorliegt.

Durch die Änderung der Rechtsform von Ltd & Co KG zu Ltd. & Co GbR sowie einigen Änderungen in den Werkverträgen und den tatsächlichen Verhältnissen konnten wir die Deutsche Rentenversicherung überzeugen, dass nach den vorgelegten Unterlagen eine selbständige Tätigkeit vorliegt, wenn die in den vorgelegten Unterlagen beschriebenen Bedingungen tatsächlich vorliegen. Die zwischenzeitliche Antwort an den Deutschen Bauernverband betraf lediglich die ursprüngliche Fassung der Verträge, nicht die aktuelle Version. - 16.06.2006

Polen lehnt namentliche Vermittlung ab
Die polnische Seite nach unseren Informationen ab 1.5.2006 keine Anträge auf namentliche Vermittlung von Saisonarbeitskräften weiterleiten.

- 16.03.2006

EU-Parlament hat über Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt
Der Text der vom EU-Parlament angenommenen (aber noch nicht in Kraft getretenen) Fassung ist unter www.saisonarbeitskraefte.de/eurecht.htm abrufbar. Das Herkunftslandprinzip aus dem ursprünglichen Entwurf der Kommission wurde darin durch zahlreiche Ausnahmen quasi in sein Gegenteil verkehrt.

Die Richtlinie bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Rates und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. - 22.02.2006

Andrang auf der Spargelmesse in Leese
Großes Interesse fanden unsere Dienstleistungen auf der Spargelmesse in Leese. Es konnten dort zahlreiche Beratungen durchgeführt werden und Fragen von interessierten Landwirten beantwortet werden.

Mehrere Journalisten interessierten sich ebenfalls für unser Modell wie auch Vertreter aus der niedersächsischen Landespolitik. - 12.02.2006

Modifizierte Eckpunkteregelung
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Modifizierung der Eckpunkteregelung veröffentlicht, die auch eine Härtefallregelung enthält. Die neue Regelung ist beim VSSE unter www.vsse.de/download/E-mail-info-Arbeitsagentur-10-02-06.pdf abrufbar.

Die bestehende Eckpunkteregelung wurde für Betriebe entschärft, die wegen Erweiterung oder Umstellung des Betriebes zusätzliche Arbeitskräfte benötigen. Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung. - 10.02.2006

Bundesratsinitiative zum Thema Saisonarbeitskräfte
Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk fordert, die Einschränkung der Arbeitserlaubnisse für ausländische Saisonarbeitskräfte durch die neue Eckpunkteregelung aufzuheben und startet dazu am 10. Februar eine Initiative im Bundesrat.

Dies ergibt sich aus der Pressemitteilung des Ministeriums für den Ländlichen Raum Baden-Württemberg. - 02.02.2006

Vorträge zum Thema Saisonarbeitskräfte
Am 28.01.2006 hält Rechtsanwalt Emmert einen kurzen Vortrag zum Thema Saisonarbeitskräfte bei der Generalversammlung des VSSE (nur für Mitglíeder) und am 7.2.2006 einen längeren Vortrag bei der Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen (ebenfalls nur für Mitglieder). Am 10.-12.02. wird es Vorträge und Beratungsmöglichkeiten auf der Spargelmesse in Leese geben.

Thema sind die rechtlich möglichen Alternativen zur 80%-Regelung und zur ausländischen Sozialversicherung. - 26.01.2006

Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
Unter http://www.saisonarbeitskraefte.de/ sozversrecht.htm ist das neue Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Saisonarbeitskräfte abrufbar.

Das neue Merkblatt beinhaltet die neue Eckpunkteregelung für die Jahre 2006 und 2007. - 26.01.2006

Neue Broschüre
Unter http://www.saisonarbeitskraefte.de/ saisonarbeitskraefte.pdf ist eine neue Broschüre zu den Dienstleistungen der Saisonarbeitskraefte.de Ltd. abrufbar.

Durch die neue Eckpunkteregelung zur Reduzierung der Arbeitserlaubnisse ist es notwendig geworden, nach neuen Wegen zur Beauftragung von Saisonarbeitskräften zu suchen. - 06.01.2006

Koalition reduziert schon 2006 Arbeitserlaubnisse für Saisonarbeitskräfte
Nach einer Meldung der Berliner Zeitung will die Koalition schon 2006 10% weniger Arbeitserlaubnisse für Saisonarbeitskräfte erteilen.

Der restliche Bedarf von 10% soll durch deutsche Arbeitslose gedeckt werden. Vor allem größere Betriebe ab zehn Mitarbeitern sollen dazu bewegt werden, einen Teil ihrer Saisonarbeitskräfte über die Arbeitsagenturen zu decken. Die Saisonarbeitskräfte sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht in Ein-Euro-Jobs, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. - 13.12.2005

Koalitionsvertrag zum Thema Saisonarbeitskräfte
Die Große Koalition hat in ihrem am 19.11. unterschriebenen Koalitionsvertrag auch zur Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte Stellung genommen.

Die Regeln über die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Saisonarbeitskräfte sollen 2006 wie bisher weitergeführt werden, aber für 2007 sollen ein Drittel weniger Arbeitsgenehmigungen für Saisonarbeitskräfte erteilt werden. Statt der ausländischen Saisonarbeitskräfte sollen dann deutsche Arbeitslose beschäftigt werden. - 24.11.2005

Broschüre zum Herunterladen
Sie können sich jetzt eine Broschüre im PDF-Format zum Thema Saisonarbeitskräfte und Sozialversicherungspflicht herunterladen.

Unter http://www.saisonarbeitskraefte.de/saison.pdf erhalten Sie neue Informationen zur Beschäftigung der ausländischen Saisonarbeitskräfte und zu unseren Dienstleistungen. - 18.11.2005

Rechtsgrundlagen für Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte
Unter saisonarbeitskraefte.de sind jetzt zahlreiche Gesetzestexte und sonstige Informationen zur Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte verfügbar.

Es wurden Informationen zum EU-Recht, Aufenthaltsrecht, Sozialversicherungsrecht und zum internationalen Steuerrecht für Saisonarbeitskräfte bereitgestellt. - 07.11.2005

Saisonarbeitskraefte.de ist online
Unter www.saisonarbeitskraefte.de gibt es ab sofort News zur Sozialversicherungspflicht der Saisonarbeitskräfte aus EU-Staaten.

Saisonarbeitskräfte aus EU-Staaten, die hier in Deutschland arbeiten, müssen nach einer EU-Verordnung in ihrem Heimatstaat sozialversichert werden, wenn sie in ihrem Heimatstaat erwerbstätig sind. - 31.10.2005

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