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| Alarmierende Urteile zu Sozialversicherungspflicht und Berufsmäßigkeit - 19.11.2007 Die Landessozialgerichte Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vertreten in neuen Urteilen zum Sozialversicherungsrecht Auffassungen, die die meisten Landwirte im Sonderkulturanbau in die Gefahr hoher Sozialversicherungsnachzahlungen bringen. Daher ist es dringend notwendig, sich über die neuen Urteile und die Prüfungspraxis zu informieren, um Überraschungen bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung zu vermeiden. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie sich bei einem Vortrag oder Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Emmert auf dem Stand G 162 auf der Erdber- und Spargelbörse in Karlsruhe diese Woche oder auf der Interaspa in Bremen am 18. und 19. Januar 2008 zu den neuen Urteilen und der Prüfungspraxis im Sozialversicherungsrecht unverbindlich informieren können. Für die Zeit vor dem EU-Beitritt gilt nach dem LSG Rheinland-Pfalz, dass nicht nur für Zeiten unbezahlten Urlaubes, sondern auch für Zeiten bezahlten Urlaubes -trotz der Absprachen der Spitzenverbände der Sozialversicherungen aus dem Jahr 1998- Berufsmäßigkeit angenommen wird und damit volle Sozialversicherungspflicht eintritt.
Viele Erntehelfer, die dem Status nach Hausfrau bzw. Hausmann sind und auch darüber Bescheinigungen der Gemeinde vorlegen können, sind aus rentenrechtlichen Gründen dennoch bei der Arbeitsverwaltung im Heimatland gemeldet, obwohl sie nicht arbeitssuchend sind. Hier lauert eine Zeitbombe für deutsche Landwirte, da viele Prüfer mittlerweile die Datenbanken der Arbeitsverwaltungen im Heimatland überprüfen und bei manchen Landwirten ein Großteil der Hausfrauen damit in vollem Umfang sozialverischerungspflichtig wird. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ein entgegenstehendes Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe wieder aufgehoben.
Aus dieser Entscheidung ergibt sich zudem, dass bei allen Erntehelfern, die nicht nur einmal, sondern wiederholt in Deutschland arbeiten, ab Beginn der wiederholten Tätigkeit in Deutschland volle Sozialversicherungspflicht angenommen wird.
Bei Schülern und Studenten muss sichergestellt sein, dass vor und nach der Saisonbeschäftigung die entsprechende Schüler- bzw. Studenteneigenschaft besteht, weshalb ein Nachweis der Hochschule nur für den Beschäftigungszeitraum auch nicht ausreichend ist.
Als einzig "sichere" sozialversicherungsfreie Beschäftigung bleibt also die von Rentnern, die noch nie in Deutschland gearbeitet haben. Dass damit die Ernte in Deutschland nicht bewältigt werden kann, sollte eigentlich einleuchten.
Weiter ist die Prüfungspraxis der Rentenversicherungsträger in manchen Bundesländern verschärft worden. So werden immer mehr Nachweise für den beruflichen Status laut Fragebogen verlangt bzw. unvollständige Angaben selbst bei geringfügigen Lücken nicht mehr anerkannt.
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