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| Saisonarbeitskäfte sollen bis zu 6 Monate bleiben dürfen - 28.10.2008 Saisonarbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten sollen in der deutschen Landwirtschaft statt maximal 4 Monate zukünftig bis zu 6 Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Laut übereinstimmenden Presseberichten hat das Bundesarbeitsministerium entsprechende Pläne für das kommende Jahr bestätigt. Die entsprechende Änderung der Beschäftigungsverordnung muss aber noch vom Bundesrat abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten kann.
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